DIE NATIONALSOZIALISTISCHE VERORDNUNG VON 1935

Als die Nazis an die Macht kamen und Adolf Hitler am 31. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, etablierte sich in Deutschland ein autoritäres Regime, das für die mitunter tragischsten Ereignisse der Geschichte der Menschheit verantwortlich war. 

Die Nazis verboten Parteien, verfolgten Andersdenkende und entzogen Menschen ihre Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer rassischen, religiösen oder politischen Zugehörigkeit. Sie nahmen sich das Exklusivrecht heraus, zu bestimmen, wer deutscher Staatsangehöriger sein durfte.

Durch eine 1935 erlassene Verordnung widerrief Adolf Hitler Artikel 31 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913. Damit nahm er ehemaligen deutschen Staatsangehörigen, die von der Eintragung in die Konsulatsmatrikel benachteiligt worden waren, die Möglichkeit des Wiedererwerbs ihrer Staatsangehörigkeit.

Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Vom 15. Mai 1935.

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1 Über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden die Einbürgerungsbehörden nach pflichtmäßigem Ermessen. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht.

§ 2 Die §§ 10, 11, 12, § 26 Abs. 3 Satz 2, § 31 und § 32 Abs. 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichtsgesetzbl. I S. 583) treten außer Kraft; das gleiche gilt von § 15 Abs. 2 und § 34 insoweit, als sie einen Anspruch auf Einbürgerung gewähren.

§ 3 Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. [1]

Berlin, den 15. Mai 1935.

Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler

Der Reichsminister des Inneren Frick

Durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 erlangten Hitler und die Nazis die volle Macht. Das Gesetz ermöglichte es dem Regime, neue Gesetze zu erlassen, auch wenn diese die Verfassung verletzten, ohne dafür die Erlaubnis des Präsidenten oder des Reichstags einholen zu müssen. Der vollständige Name dieses Gesetzes lautete: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“.

Die Art und Weise, wie das Ermächtigungsgesetz verabschiedet wurde, ist extrem kontrovers und steht in direkter Verbindung mit der Reichtagsbrandverordnung vom 28. Februar. Diese Verordnung nutzten die Nazis bereits als Vorwand, um Bürgerrechte und Pressefreiheit abzuschaffen und Andersdenkende ohne ordentliches Gerichtsverfahren zu inhaftieren. In Folge dieser Verordnung wurde die Kommunistische Partei verboten und vielen Sozialdemokraten wurde die Möglichkeit verwehrt, gegen das neue Gesetz zu stimmen, weshalb die Nazis schließlich die nötige Zweidrittelmehrheit erreichten.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Ermächtigungsgesetz umgehend vom Alliierten Kontrollrat im Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 außer Kraft gesetzt. Die meisten Nazigesetze wurden explizit von diesem Gesetz abgeschafft, darunter alle Gesetze, die deutschen Juden ihre Staatsangehörigkeit entzogen hatten. Als die Bundesrepublik Deutschland ihre neue Verfassung verabschiedete, wurde die Abschaffung aller Nazigesetze erneut bekräftigt.

Leider wurde die von Hitler erlassene Naziverordnung vom 15. Mai 1935, die ehemaligen Deutschen, die von der Eintragung in die Konsulatsmatrikel benachteiligt worden waren, ihre Rechte entzog, nie außer Kraft gesetzt und Artikel 31 wurde nie wiederhergestellt.

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